Allgemeine Geschäftsbedingungen

der

Schambeck SFD GmbH
Bad Honnef / Germany    
  

§ 1. Verbindlichkeit

Für Bestellungen bei der Schambeck SFD GmbH und Warenlieferungen durch die Schambeck SFD GmbH gelten ausschließlich die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen. Dies gilt insbesondere auch im Falle entgegenstehender Einkaufsbedingungen des Bestellers. Abweichungen hiervon sind nur gültig, wenn sie durch die Schambeck SFD GmbH schriftlich ausdrücklich bestätigt worden sind. Eine Bestellung (Auftragserteilung) ist nur angenommen, wenn sie schriftlich durch die Schambeck SFD GmbH bestätigt worden ist.

 

§ 2. Zahlungsbedingungen

Lieferungen sind netto innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung oder im voraus zu zahlen. Skontoabzug ist unzulässig. Zahlungen für Auslandslieferungen haben durch unwiderrufliches Bankakkreditiv zu erfolgen. Bank- und Transferspesen gehen zu Lasten des Bestellers.
Zahlt der Besteller nicht innerhalb der Frist von 30 Tagen, ist der geschuldete Betrag mit 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen, sofern die Schambeck SFD GmbH keinen höheren Schaden nachweisen kann. Zahlungen sind unabhängig von geltend gemachten Mängeln zu leisten, soweit die Mängelrügen nicht unzweifelhaft berechtigt sind.

 

§ 3. Lieferzeit

Angegebene Liefertermine sind unverbindlich, sofern der Liefervertrag sie nicht ausdrücklich für verbindlich erklärt. Ein Lieferverzug der Schambeck SFD GmbH tritt nur nach schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist ein. Etwaige Haftungsansprüche gegen die Schambeck SFD GmbH entstehen nur nach Maßgabe der unter Zif. 6 geregelten Haftungsbestimmungen.

 

§ 4. Reklamation

Zur Erhaltung seiner Gewährleistungsansprüche hat der Besteller die Waren unverzüglich nach ihrer Lieferung zu untersuchen, Schäden gegenüber dem Transportunternehmer zu reklamieren, den Schaden gemeinsam mit ihm aufzunehmen und schriftlich gegenüber der Schambeck SFD GmbH zu rügen.

 

§ 5. Gefahrübergang

Der Besteller trägt die Gefahr der Lieferung (Verschlechterung, Verlust oder Zerstörung der Ware). Die Gefahr geht auf ihn über, sobald die Ware das Werksgelände der Schambeck SFD GmbH verlassen hat.

 

§ 6. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist für Gaschromatographen und Geräte für die Flüssigkeits-chromatographie beträgt zwei Jahre. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Glasbruch, Verstopfungsschäden sowie Schäden an Verbrauchsmaterialien wie Leuchtquellen, Säulen, Dichtungen und Ventilen.
Die Gewährleistung beschränkt sich auf die kostenlose Nachbesserung oder Nachlieferung. Etwas anderes gilt nur, soweit die Schambeck SFD GmbH in schriftlicher Form bestimmte Eigenschaften ausdrücklich garantiert bzw. zugesichert hat. Anfallende Transportkosten hat der Besteller zu tragen. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Besteller die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung der Vergütung verlangen. Der Besteller hat die nachgebesserte oder ersetzte Ware nach deren Erhalt unverzüglich zu untersuchen und Mängel der Schambeck SFD GmbH schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel hat er spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung anzuzeigen.
Die Schambeck SFD GmbH haftet nur für Schäden, die durch das Fehlen garantierten bzw. zugesicherter Eigenschaften entstanden sind, für Schäden die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, sowie für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Verpflichtung zum Schadensersatz umfasst nur unmittelbare, vorhersehbare Schäden, es sei denn, die Zusicherung von Eigenschaften diente dazu, den Besteller gegen Folgeschäden abzusichern. Die Haftung wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die Haftung für Personenschäden und die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

§ 7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller stammenden Ansprüche im Eigentum der Schambeck SFD GmbH. Im Falle des Zahlungsverzugs oder einer schuldhaften Verschlechterung der Ware kann die gelieferte Ware durch die Schambeck SFD GmbH herausverlangt werden. Ein solches Herausgabeverlangen ist nur dann als Rücktritt vom Vertrag anzusehen, wenn die Schambeck SFD GmbH dies ausdrücklich erklärt.

 

§ 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Einheitlicher Erfüllungsort ist Bad Honnef. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist das zuständige Gericht am Sitz der Schambeck SFD GmbH.

 

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