|
der
Schambeck SFD
GmbH |
|
§ 1. Verbindlichkeit Für Bestellungen bei der Schambeck SFD GmbH und Warenlieferungen durch die Schambeck SFD GmbH gelten ausschließlich die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen. Dies gilt insbesondere auch im Falle entgegenstehender Einkaufsbedingungen des Bestellers. Abweichungen hiervon sind nur gültig, wenn sie durch die Schambeck SFD GmbH schriftlich ausdrücklich bestätigt worden sind. Eine Bestellung (Auftragserteilung) ist nur angenommen, wenn sie schriftlich durch die Schambeck SFD GmbH bestätigt worden ist.
|
|
§ 2. Zahlungsbedingungen
Lieferungen sind netto innerhalb von 30 Tagen ab
Zugang der Rechnung oder im voraus zu zahlen. Skontoabzug ist
unzulässig. Zahlungen für Auslandslieferungen haben durch
unwiderrufliches Bankakkreditiv zu erfolgen. Bank- und
Transferspesen gehen zu Lasten des Bestellers.
|
|
§ 3. Lieferzeit Angegebene Liefertermine sind unverbindlich, sofern der Liefervertrag sie nicht ausdrücklich für verbindlich erklärt. Ein Lieferverzug der Schambeck SFD GmbH tritt nur nach schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist ein. Etwaige Haftungsansprüche gegen die Schambeck SFD GmbH entstehen nur nach Maßgabe der unter Zif. 6 geregelten Haftungsbestimmungen.
|
|
§ 4. Reklamation Zur Erhaltung seiner Gewährleistungsansprüche hat der Besteller die Waren unverzüglich nach ihrer Lieferung zu untersuchen, Schäden gegenüber dem Transportunternehmer zu reklamieren, den Schaden gemeinsam mit ihm aufzunehmen und schriftlich gegenüber der Schambeck SFD GmbH zu rügen.
|
|
§ 5. Gefahrübergang Der Besteller trägt die Gefahr der Lieferung (Verschlechterung, Verlust oder Zerstörung der Ware). Die Gefahr geht auf ihn über, sobald die Ware das Werksgelände der Schambeck SFD GmbH verlassen hat.
|
|
§ 6. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist für
Gaschromatographen und Geräte für die Flüssigkeits-chromatographie
beträgt zwei Jahre. Von der Gewährleistung ausgenommen sind
Glasbruch, Verstopfungsschäden sowie Schäden an
Verbrauchsmaterialien wie Leuchtquellen, Säulen, Dichtungen und
Ventilen.
|
|
§ 7. Eigentumsvorbehalt Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller stammenden Ansprüche im Eigentum der Schambeck SFD GmbH. Im Falle des Zahlungsverzugs oder einer schuldhaften Verschlechterung der Ware kann die gelieferte Ware durch die Schambeck SFD GmbH herausverlangt werden. Ein solches Herausgabeverlangen ist nur dann als Rücktritt vom Vertrag anzusehen, wenn die Schambeck SFD GmbH dies ausdrücklich erklärt.
|
|
§ 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand Einheitlicher Erfüllungsort ist Bad Honnef. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist das zuständige Gericht am Sitz der Schambeck SFD GmbH.
|